Ablauf Bauverfahren & Formulare

Auf folgender Seite finden Sie alles über den Ablauf eines Bauverfahrens und die dazu notwendigen Formulare.

Arten von Bauvorhaben

Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben gemäß § 17 NÖ Bauordnung 2014

Meldepflichtige Vorhaben gemäß § 16 NÖ Bauordnung 2014

Beispiel Herstellung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

1. Einlangen der Unterlagen

2. Prüfung auf Vollständigkeit (formale Voraussetzungen)

3. Inhaltliche Prüfung durch Fachabteilungen (Stadtentwicklung, Geoinformation, Wirtschaftshof, bautechnische Amtssachverständige)

4. Keine Verständigung der Nachbarn

5. Keine bescheidmäßige Erledigung

Hinweis: Unterlagen sind 4 Wochen NACH Fertigstellung zu übermitteln

Anzeigepflichtige Vorhaben gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014

Beispiel Nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei einem Gebäude

1. Einlangen der Unterlagen

2. Prüfung auf Vollständigkeit (formale Voraussetzungen)

3. Inhaltliche Prüfung durch Fachabteilungen (Stadtentwicklung, Verkehr, Geoinformation, Wirtschaftshof, bautechnische Amtssachverständige)

4. Keine Verständigung der Nachbarn

5. Keine bescheidmäßige Erledigung

Hinweis: widerspricht das Vorhaben gesetzlichen Bestimmungen, wird es bescheidmäßig untersagt. Wenn das Vorhaben nicht untersagt wird, darf es nach 6 Wochen ab Vorlage vollständiger Unterlagen ausgeführt werden

Bewilligungspflichtige Vorhaben gemäß § 14 NÖ Bauordnung 2014

Beispiel Errichtung eines Einfamilienhauses

1. Einlangen der Unterlagen

2. Prüfung auf Vollständigkeit (formale Voraussetzungen)

3. Inhaltliche Prüfung durch Fachabteilungen (Stadtentwicklung, Verkehr, Geoinformation, Wirtschaftshof, bautechnische Amtssachverständige)

4. Verständigung der Nachbarn (Möglichkeit der Einwendungen)

5. Erteilung der Baubewilligung

Hinweis: bei Vorliegen von formalen sowie inhaltlichen Mängeln erfolgt jeweils ein Verbesserungsauftrag mit einer angemessenen Frist

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren gemäß § 14 iVm 18 Abs. 1a NÖ Bauordnung 2014

Beispiel Errichtung eines Carports

1. Einlangen der Unterlagen

2. Prüfung auf Vollständigkeit (formale Voraussetzungen)

3. Inhaltliche Prüfung durch Fachabteilungen (Stadtentwicklung, Verkehr, Geoinformation, Wirtschaftshof, bautechnische Amtssachverständige)

4. Keine Verständigung der Nachbarn

5. Erteilung der Baubewilligung

Hinweis: bei Vorliegen von formalen sowie inhaltlichen Mängeln erfolgt jeweils ein Verbesserungsauftrag mit einer angemessenen Frist

Erforderliche Unterlagen

Sämtliche erforderliche Unterlagen sowie das Antrags,- Anzeige-, bzw. Meldeformular sind in Papierform einzureichen. Je nach Bauvorhaben können zusätzliche Unterlagen seitens der Baubehörde eingefordert werden.

Meldepflichtige Vorhaben gemäß § 16 NÖ Bauordnung 2014
  • Meldung
  • Erforderliche Unterlagen sind je nach Vorhaben dem Meldeformular zu entnehmen
Anzeigepflichtige Vorhaben gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014
  • Bauanzeige
  • NUR bei der Errichtung einer Einfriedung: Zustimmung Grundeigentümer bzw. Mehrheit bei Miteigentum/ des Nutzungsrechtes, wenn das Grundstück nicht oder nicht ausschließlich im Eigentum des Antragstellers steht
  • Maßstäbliche Darstellung des Vorhabens (2-fach)
  • Baubeschreibung (2-fach)
  • Eventuell Energieausweis (2-fach)
  • Eventuell Nachweis über den möglichen Einsatz hocheffizienter alternativer Energiesysteme
Bewilligungspflichtige Vorhaben gemäß § 14 NÖ Bauordnung 2014
  • Antrag auf Erteilung der Baubewilligung
  • Zustimmung Grundeigentümer bzw. Mehrheit bei Miteigentum/ Nachweis des Nutzungsrechtes, wenn das Grundstück nicht oder nicht ausschließlich im Eigentum des Antragstellers steht
  • Bauplan (3-fach)
  • Maßstäblicher Lageplan
  • Grundrisse aller Geschoße und ggf. Dachdraufsicht
  • Schnitte (Stiegenhaus) mit Gelände u. Bezugsniveau
  • Bauteilaufbauten (Brand-, Wärme- u. Schallschutz)
  • Ansichten mit Anschluss an angrenzende Bauwerke
  • Ansichten der Einfriedung
  • Baubeschreibung (3-fach)
  • Energieausweis / U-Wert-Berechnung (3-fach)
  • AGWR Datenblatt (1-fach)

Sämtliche Antragsbeilagen sind vom Bauwerber und Liegenschaftseigentümer bzw. der Mehrheit der Miteigentümer zu unterfertigen.

Vereinfachtes Bewilligungsverfahren gemäß § 14 iVm 18 Abs. 1a NÖ Bauordnung 2014
  • Antrag auf Erteilung der Baubewilligung
  • Zustimmung Grundeigentümer bzw. Mehrheit bei Miteigentum/ Nachweis des Nutzungsrechtes, wenn das Grundstück nicht oder nicht ausschließlich im Eigentum des Antragstellers steht
  • Maßstäbliche Darstellung des Vorhabens (2-fach)
  • Lageplan
  • Baubeschreibung (2-fach)
  • Eventuell Typenprüfbericht

Sämtliche Antragsbeilagen sind vom Bauwerber und Liegenschaftseigentümer bzw. der Mehrheit der Miteigentümer zu unterfertigen.

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0