EU-Wahlen am 9. Juni erstmals mit barrierefreien Wahllokalen und Wahlkabinen

Am 9. Juni finden in der gesamten EU die Wahlen zum Europaparlament statt. Für Wiener Neustadt ist dieser Wahlgang ein besonderer: Erstmals ist der Zugang zu allen Wahllokalen der 51 Sprengel barrierefrei ausgeführt! Auch die Wahlkabinen wurden neu angeschafft und sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen abgestimmt.

Bild (Stadt Wiener Neustadt/Weller): Magistratsdirektor Markus Biffl, Bürgermeister Klaus Schneeberger und David Schiemer (Leiter Bürgerservice & Personenstandswesen) bei den barrierefreien Wahlkabinen im Neuen Rathaus.

„Das Recht, wählen zu gehen, ist in unserer Demokratie das höchste Gut. Die EU-Wahlen werden da oftmals als weniger bedeutsam angesehen, was aber bei der immer wichtiger werdenden europäischen Einigung in keiner Weise der Realität entspricht. Deswegen gilt mein Appell nicht zuletzt auch für den 9. Juni: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Um auch all unseren körperlich eingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern das Wählen zu ermöglichen, war uns die Umsetzung der Barrierefreiheit in unseren Wahllokalen ein wichtiges Anliegen. Damit legen wir einen weiteren Mosaikstein für die Barrierefreiheit in der Stadt und unterstützen die demokratische Teilhabe aller Menschen. Mein Dank gilt allen, die zur Umsetzung beigetragen und damit einen wichtigen Schritt zur positiven Entwicklung der Stadt ermöglicht haben“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger.

Details zur EU-Wahl und der Barrierefreiheit

In der Stadt Wiener Neustadt gibt es 51 Wahlsprengel und 32.011 Wahlberechtigte. Bei der EU-Wahl werden erstmals alle Wahllokale barrierefrei sein. Zusätzlich wurden für alle Wahllokale neue, barrierefreie Wahlkabinen angeschafft. Hier sind zum Beispiel die Schreibpulte höhenverstellbar, um Menschen mit Einschränkungen das Wählen zu erleichtern.

Alle Informationen zur EU-Wahl 2024 finden Sie auf www.wiener-neustadt.at/euwahl24. Übrigens: Die Beantragung einer Wahlkarte ist bereits seit März möglich und kann auch online getätigt werden. Schriftlich ist eine Beantragung bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 5.Juni) und mündlich bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 7.Juni, 12 Uhr) möglich. Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich!

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