Keine neuen Gewerbegebiete vor Mobilisierung bestehender Flächen

Bunte Stadtregierung bekennt sich gemäß STEP WN2030+ zu einer flächensparenden Entwicklung und einem vorausschauenden Umgang mit Bodenressourcen

Der Gemeinderat behandelte in seiner Sitzung am 12. Dezember unter anderem auch den Initiativantrag „Freie Felder – Bodenschutz in Wiener Neustadt“.

Dabei wurden federführend von Initiatorin Pia Lutterschmidt 1.524 von der Stadtwahlbehörde anerkannte Unterschriften gesammelt, womit der Antrag gemäß STROG auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung genommen wurde.

Die Bunte Stadtregierung brachte nach Gesprächen mit den Initiatoren einen Abänderungsantrag ein, der letztlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen wurde. Der Beschluss im Wortlaut:

„Die Stadt Wiener Neustadt bekennt sich zu einer flächensparenden Entwicklung und einem vorausschauenden Umgang mit der Ressource Boden. Die Themenbereiche einer maßvollen Nachverdichtung, die Nachnutzung von Altbeständen und die Aktivierung von Brachflächen im Betriebsbauland sollen vorrangig vor einer Neuwidmung von Bauland Betriebsgebiet angewendet werden.

Die Forcierung einer flächensparenden Entwicklung von Gewerbezonen soll erst nach Ausschöpfung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung erfolgen.

Sollte, nach vorheriger Ausschöpfung von Mobilisierungsmaßnahmen, eine Erweiterung innerhalb der Entwicklungszone für Betriebe (M14 – M18), erforderlich sein, so ist aufgrund der Erhebungen zur Bodenwertigkeit jenen Bereichen der Vorrang zu geben, welche geringwertigere Bodenwerte aufweisen. Demzufolge sollen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, wie in der strategischen Umweltprüfung zum STEP WN 2030+ zur Maßnahme 16 angeführt, Böden mit hoher Wertigkeit, zuletzt in Anspruch genommen werden.

Als zusätzliche Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen soll jener Bereich, welcher im STEP WN 2030+ als Grünland Freihaltefläche gekennzeichnet ist, im Flächenwidmungsplan als Grünland Freihaltefläche gewidmet werden.“

„Wir haben es immer sehr positiv bewertet, dass sich die jungen Menschen derart einbringen. Das beweist einmal mehr, dass es keine Politikverdrossenheit der Jugend gibt. Gerade das Thema ‚Bodenschutz‘ ist eines der wichtigsten im gesamten Stadtentwicklungsplan, weswegen wir mit den Initiatoren des Antrags das Gespräch gesucht haben und dem Grunde nach von Anfang an auch gar nicht so weit voneinander entfernt waren, es ging letztlich um einige Klarstellungen im STEP bzw. im Flächenwidmungsplan der Stadt. Jetzt ist es festgeschrieben, dass in unserer Stadt Innen- vor Außenverdichtung zu herrschen hat. Bevor wir nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, bestehende Bau- und Gewerbereserven zu nutzen, darf in Wiener Neustadt kein Quadratmeter zusätzliches Gewerbegebiet gewidmet werden“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Umweltstadtrat Norbert Horvath und Gemeinderat Philipp Gerstenmayer zu dem Beschluss.

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