„Rechts Abbiegen bei Rot für Fahrräder“ wird an vorerst sechs Stellen umgesetzt!
Weitere Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs – Einhaltung der STVO-Vorgaben in diesem Fall besonders wichtig
„Die Beiräte der Stadt – wie der Umwelt-, Sicherheits- oder eben der Verkehrsbeirat – sind eine wichtige Unterstützung. Hier können Projekte und Maßnahmen besprochen und auch Inputs gegeben werden. So entsteht ein konstruktiver Dialog. Aktuell ging es im Verkehrsbeirat neben der Präsentation des ‚Masterplan Gehen‘ und neuen Verkehrsplanungen um eine weitere Förderung des Radverkehrs in der Stadt. Durch das „Rechts Abbiegen bei Rot“ können wir den Verkehrsfluss fördern und machen das Radfahren in diesen Bereichen noch einfacher und attraktiver. Wichtig ist dabei natürlich, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen eingehalten werden“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Infrastruktur-Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl, der Vorsitzende des Verkehrsbeirats.
Zum „Rechts Abbiegen bei Rot“
- Gemäß der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung ist das „Rechts Abbiegen bei Rot“ für Fahrräder unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich möglich:
- nur an von Ampeln geregelten Kreuzungen
- nur nach vorherigem Anhalten
- die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist auszuschließen
- Diese Ausnahmeregelung wird durch eine Tafel mit Grünpfeil ersichtlich gemacht.
- Nach interner Vorauswahl und Beiziehung eines Sachverständigen wurden vorerst sechs Stellen ausgewählt, an denen diese Maßnahme umgesetzt wird.
- Hier wird „Rechts Abbiegen bei Rot für Fahrräder“ gestattet:
- vom Babenbergerring in die Pöckgasse
- von der Pottendorfer Straße in die Baurat Schwarz-Gasse (bei der VS Otto Glöckel)
- von der Neudörfler Straße in den Liese Prokop-Weg (beim Landespflegeheim)
- von der Fischauer Gasse in die Brüder Renner-Gasse (beim „Penny“-Markt)
- von der Pottendorfer Straße in die Europaallee
- vom Babenbergerring in die Gröhrmühlgasse
Die Umsetzung erfolgt Schritt für Schritt im Jänner 2024.