Baumschutz Verordnung Schmuckerau
Wörtlich heißt es in der Verordnung:
„Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt, des örtlichen Kleinklimas sowie zur Sicherung des typischen Landschaftsbildes ist der Baumbestand in der Schmuckerau nach folgenden Bestimmungen zu schützen:
Das Fällen, das Ausgraben, das Ausreißen sowie jede sonstige Beschädigung des Wurzel-, Stamm- und Kronenbereichs der unter Schutz gestellten Bäume ist untersagt.
Zu den geschützten Objekten zählen:
1. alle Laub- und Nadelhölzer mit einem Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern,
2. klein- und langsamwüchsige Laubhölzer der Gattungen Crataegus, Sorbus und Prunus mit einem Stammumfang von mindestens 25 Zentimetern,
3. alle Ersatzpflanzungs- und Jungbäume
Ausnahmen sind laut Verordnung nur gestattet, wenn der Gesamtzustand der betroffenen Bäume ihren Weiterbestand nicht mehr gewährleistet, der Erhalt des Baumbestandes eine Entfernung eines Teiles erfordert oder Bäume durch ihren Wuchs fremdes Eigentum oder die Sicherheit von Personen gefährden. Für diese Fälle sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.
„Die Stadt Wiener Neustadt bekennt sich damit erstmals ohne Wenn und Aber zu einer ihrer wichtigsten Grünflächen im Stadtgebiet", freut sich Tanja Windbüchler-Souschill über die neue Verordnung. „Das soll ein Vorbild für viele weitere derartige Verordnungen sein“, so die
Grünpolitikerin.
Stadtrat DI Franz Dinhobl zu diesem Schritt: „Der Erhalt von Bäumen und Grünraum in der Stadt liegt uns ganz besonders am Herzen. Bei allen Überlegungen zu einer zukunftsträchtigen Raumplanung muss das einen großen Stellenwert haben. Um dies auch festzuschreiben und nach außen wie innen zu dokumentieren, war es höchst an der Zeit, eine derartige Baumschutz-Verordnung zu erlassen!“
Wiener Neustadt, 22. Mai 2015