Gastronomen dürfen Schanigärten auch im Winter betreiben
Saison aufgrund COVID 19-Maßnahmen verlängert
So sollen die Beschränkungen im Gastro-Betrieb ein wenig abgefedert werden. Die für den Sommer bestehende Befreiung der Gebühren wird auch im Winter fortgesetzt. Darauf hat sich die bunte Stadtregierung aus ÖVP, SPÖ und FPÖ geeinigt. Ein dementsprechender Antrag, wird in der Gemeinderatssitzung am 21. September zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bürgermeister Klaus Schneeberger: „Wir setzen damit den nächsten Schritt zur Unterstützung unserer lokalen Unternehmen – im konkreten Fall der Gastronomen. Außerdem helfen wir damit aber auch den Gästen, die es bei schönem Winterwetter genießen werden, im Schanigarten zu sitzen und sich sicherer zu fühlen, weil die Abstände besser einzuhalten sind und das Virus im Freien weniger Infektionsgefahr darstellt.“
Fakten zur Schanigarten-Öffnung im Winter
- Anmeldung und Genehmigung läuft analog zum Sommer ab.
- Die Schanigärten dürfen bis maximal 24 Uhr geöffnet bleiben.
- Beheizung ist nur mit elektrischen Strahlern erlaubt – kein Gas!
- Die Schneeräumung muss seitens der Gastronomen erfolgen.