Pilotprojekt für eine „Grüne Zone“ in der Parkraumbewirtschaftung
Öffentliche Planausstellung von 6. bis 8. Juli
Die detaillierten Pläne zu dem Projekt werden von 6. bis 8. Juli im Museum St. Peter an der Sperr vorgestellt.
„In den letzten Monaten sind immer wieder Bewohnerinnen und Bewohner der Gröhrmühlgasse oder der Raugasse zu uns gekommen und haben über die Parkplatzsituation geklagt. Aus diesem Grund haben wir uns das angesehen und auch erhoben, wie andere Städte mit diesem Thema, der Verparkung der Randgebiete der Kurzparkzonen umgehen. Mit der ‚Grünen Zone‘ haben hier einige gute Erfahrungen gemacht, deshalb werden auch wir ein Pilotprojekt in diese Richtung starten. Das Ziel ist es, den Anrainerinnen und Anrainern zu helfen und gleichzeitig qualitativ hochwertigen Parkraum in Zentrumsnähe zu günstigen Tarifen anzubieten, der auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firmen in der Zone interessant ist. Seitens der Stadt haben wir mit einer ‚Grünen Zone‘ bereits am ÖGB-Parkplatz sehr gute Erfahrungen gemacht“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Mobilitätsstadtrat Franz Dinhobl.
Details zu den geplanten „Grünen Zonen“
- Eine „Grüne Zone“ ist ein gebührenpflichtiger Teil der Parkraumbewirtschaftung, in dem jedoch zeitlich unbegrenzt geparkt werden kann. Sie dient der Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer in stark frequentierten Bereichen. Außerdem gibt es für eine „Grüne Zone“ immer günstige Konditionen für Dauerpark-Tickets.
- Die Stadt Wiener Neustadt plant, eine Probezone in folgenden Bereichen einzuführen:
- Gröhrmühlgasse (teilweise) – Burkhardgasse
- Raugasse (teilweise) – Schreyergasse – Johannesgasse – Waßhubergasse – Schilfgasse (teilweise)
- Geplanter Start: Oktober 2020
- Geltungsdauer: Montag – Freitag (werktags), 8 bis 18 Uhr
- Tarife:
- 60 Cent pro halbe Stunde (bis zum Erreichen von 3,- Euro)
- Tagesticket: 3,- Euro
- Bewohner (für 1 Jahr): 90,- Euro
- Bewohner (für 2 Jahre): 160,- Euro
- Gewerbetreibende (für 1 Jahr): 365,- Euro
- Arbeitnehmer (1 Jahr): 305,- Euro
Um die detaillierten Pläne den Anrainerinnen und Anrainern bzw. Gewerbetreibenden in den geplanten Zonen zu präsentieren und allenfalls noch letzte Adaptierungen vorzunehmen, findet