Sonderregelungen für Besuche in Kliniken der Region
Ein Besuch pro Woche aufgrund hoher Inzidenzen
Die hohen Zahlen an Neuinfektionen in den niederösterreichischen Bezirken Neunkirchen, Wiener Neustadt-Stadt und Wiener Neustadt-Land sind der dringende Grund dafür, dass neue Maßnahmen in den betroffenen Landeskliniken notwendig sind. So sollen die Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer COVID-Infektion bestmöglich geschützt werden.
Ab sofort gelten in den Landeskliniken Neunkirchen, Hochegg und Wiener Neustadt folgende Sonderregelungen für Besuche:
Pro PatientIn ist ein/e BesucherIn pro Woche gestattet!
In folgenden Bereichen gilt die Ausnahme, in denen nach wie vor pro PatientIn ein/e BesucherIn pro Tag gestattet ist: Palliativstationen, Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache.
Das jeweilige Klinikum darf allerdings nur mit einem Attest über einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten werden. Das durchgehende Tragen einer FFP 2-Maske ist verpflichtend.
Ausgenommen von der Nachweispflicht ist die Begleitung zu einer Entbindung, Palliativ- und Hospizbegleitung sowie die Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
Die Besucherregelungen in den NÖ Klinken sowie Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren finden Sie auch laufend aktualisiert auf der Website der NÖ Landesgesundheitsagentur unter: www.noe-lga.at.