Neue Taxi-Betriebsordnung

Novelle bringt Verbesserungen für Kunden

Das Land NÖ hat eine Novelle der Taxi-Betriebsordnung beschlossen. Da es in jüngster Zeit verschiedene Vorfälle mit bzw. viele Beschwerden über Taxilenker gegeben hat, hat sich Bürgermeister Klaus Schneeberger im Land dafür eingesetzt, dass es zu Verbesserungen im Sinne der Kunden kommt, die nun umgesetzt wurden.

Die Neuerungen im Detail (ein Auszug)

  • Die Taxilenker-Ausweise müssen gut erkennbar am Armaturenbrett des Kfz angebracht werden. Wer noch einen alten Ausweis ohne Lichtbild hat, muss zusätzlich ein Lichtbild anbringen.
  • Auf Verlangen des Fahrgastes muss Auskunft über Fahrtstrecke, geschätzte Fahrzeit, den geltenden Tarif und den voraussichtlichen Fahrpreis gegeben werden.
  • Der Zahlungsbeleg muss den Abfahrtsort und Zielort, den Fahrpreis, das Datum, das Kennzeichen des Fahrzeuges, den Namen und Standort des Taxi-Unternehmens und eine Kennnummer, durch die der Lenker identifiziert werden kann, enthalten.
  • Im Fahrzeug muss ein Navigationssystem vorhanden sein.
  • Die Lenker müssen eine angemessene Bekleidung und ein gepflegtes Äußeres haben.

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