Neue Taxi-Betriebsordnung
Novelle bringt Verbesserungen für Kunden
Die Neuerungen im Detail (ein Auszug)
- Die Taxilenker-Ausweise müssen gut erkennbar am Armaturenbrett des Kfz angebracht werden. Wer noch einen alten Ausweis ohne Lichtbild hat, muss zusätzlich ein Lichtbild anbringen.
- Auf Verlangen des Fahrgastes muss Auskunft über Fahrtstrecke, geschätzte Fahrzeit, den geltenden Tarif und den voraussichtlichen Fahrpreis gegeben werden.
- Der Zahlungsbeleg muss den Abfahrtsort und Zielort, den Fahrpreis, das Datum, das Kennzeichen des Fahrzeuges, den Namen und Standort des Taxi-Unternehmens und eine Kennnummer, durch die der Lenker identifiziert werden kann, enthalten.
- Im Fahrzeug muss ein Navigationssystem vorhanden sein.
- Die Lenker müssen eine angemessene Bekleidung und ein gepflegtes Äußeres haben.